Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters
Die Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters wegen grober Pflichtverletzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann nicht durch einen mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss möglich, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftervertrag so vorgesehen ist. Die Ausschließung eines Gesellschafters ist vielmehr nur durch ein Urteil des Gerichts auf Grund einer erhobenen Ausschließungsklage möglich.Bundesgerichtshof; Urteil vom 20. 9. 1999; Az.: II ZR 345/97
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- Ausschluß eines GmbH-Gesellschafters
Es geht manchmal darum, einen GmbH-Gesellschafter, der untreu gegen das Unternehmen ist, billigend den Untergang in Kauf nimmt, herauszudrängen.
Und - dafür brauchen Mehrheitsgesellschafter auch Möglichkeiten, auch dafür gibt es Urteile.
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