Mißlungene "Grauer-Star"-Operation
Eine Frau wurde an den Augen operiert, weil sie am so genannten "Grauen Star" litt. Der behandelnde Arzt klärte sie nicht darüber auf, daß eine solche Operation, wenn auch nur selten, zur Erblindung führen kann. Genau das passierte der Patientin in diesem Fall. Sie verklagte daraufhin besagten Arzt. Das OLG Oldenburg war der Meinung, daß sie im Recht sei. Denn der Patient müsse auf jeden Fall im Vorfeld über die unter Umständen schlimmen Folgen dieser Operation aufgeklärt werden, auch wenn diese nur äußerst selten auftreten. Die Patientin konnte nämlich das GerichtOberlandesgericht Oldenburg; Az.: 5 U 116/98
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