Kind trotz Sterilisation
Ein Vater von fünf Kindern wollte seine Familienplanung endgültig abschließen und ließ sich von einem Arzt sterilisieren. Nach dem Eingriff versäumte es der Arzt, den Patienten auf das trotz der Sterilisation möglicherweise fortbestehende Zeugungsrisiko hinzuweisen. Prompt bekam die Ehefrau des Mannes ihr sechstes Kind. Nach geltender Rechtsprechung haftet ein Arzt bei einer mißlungenen Sterilisation, wenn er seinen Patienten nicht auf die Notwendigkeit einer Untersuchung des Samens auf Fruchtbarkeit (Spermiogramm) hinweist und es zu einem ungewollten Kind kommt.In seinem jüngsten Urteil zu dieser Problematik sprach der BGH der Mutter des ungewollten Kindes ein Schmerzensgeld
BGH vom 27.06.1995
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