Keine Aufklärung bei nicht außergewöhnlich hohem Geburtsgewicht

Allein das bei einer Ultraschalluntersuchung festgestellte Geburtsgewicht von 3000 Gramm verpflichtet den Geburtshelfer noch nicht dazu, mit der werdenden Mutter die Alternative eines Kaiserschnitts zu erörtern. In einem derartigen Fall ist die Einleitung einer vaginalen Entbindung

nicht als medizinischer Kunstfehler zu bewerten.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 24.01.2006
8 U 102/05
NJW Heft 30/2006, Seite X

 

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