Zahnarzthaftung bei fehlerhafter Prothese

Über vier Monate zog sich die zahnärztliche Behandlung bei der Herstellung und Anpassung einer Zahnprothese hin. Als der Patient dann immer noch über Beschwerden klagte, weil die Prothese nicht paßte, wechselte er den Zahnarzt. Dieser brachte die Sache binnen kürzester Zeit in Ordnung.

Im Prozeß stellte ein Gutachter erhebliche Mängel an der angefertigten Prothese fest. Da der Arzt nicht beweisen konnte, daß er seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag nicht schuldhaft verletzt hatte, wurde er zur Rückzahlung des Honorars von über 12.000 DM verurteilt.

Ferner wurde dem beklagten Patienten ein Schmerzensgeld von 4.000 DM für seine Leidenszeit zugesprochen.

OLG Oldenburg vom 05.09.1995; Az.: 5 U 75/95

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps