Pflegekind
Das Pflegekindschaftsverhältnis ist gesetzlich nicht definiert. Einige Regelungen enthalten die Bestimmungen des BGB zur elterlichen Sorge. Pflegekinder sind KinderLebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen es die Eltern von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson bleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde (§ 1632 Absatz
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Kommentare zu diesem Beitrag
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hallo
habe mal ne frage meine tochter(fast 13jahre) lebt seit mehr als 10 jahren in einer pflegefamilie!probleme!nun hat mein sozialarbeiter versucht wieder kontakte herzustellen!doch die pflegemutte weigert sich sehr dagegen und auch die vom jugendamt sind der...
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