Kauf einer "Altenwohnung mit Betreuung"
Ein Rentnerehepaar kaufte von einem Bauträger eine Eigentumswohnung. In dem KaufvertragZu den vertraglichen Verpflichtungen des Bauträgers gehörte es nach dem Inhalt des Vertrages, die regelmäßige Präsenz sozialer Fachkräfte sowie das Angebot eines Programms mit kulturellen, informativen und geselligen Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Auch angesichts des hohen Preises für die Wohnung durften die Erwerber eine Kombination aus individuellem Wohnen und professioneller Betreuung erwarten. Da der Verkäufer diese Leistungen auf Dauer nicht mehr erbringen konnte, musste er den Kaufpreis zurückzahlen und den Käufern die entstandenen Kosten erstatten.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.03.2001; Az.: 14 U 206/99
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