Fahrten eines Kindes zur Behandlungseinrichtung als außergewöhnliche Belastung
Wird ein 5-jähriges sprachgestörtes Kind von seinen Eltern zu einer vier- bis fünfstündigen Behandlung in einer besonderen Behandlungseinrichtung gefahren und von dort wieder abgeholt, so sind auch die AufwendungenDie Fahrtkosten sind bei Benutzung eines Pkws jedoch nur in Höhe der Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels abzugsfähig, es sei denn, es besteht im konkreten Fall keine zumutbare öffentliche Verkehrsanbindung.
Urteil des BFH vom 03.12.1998; III R 5/98
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