Beschwerderecht bei Nichteinsetzung als Betreuer
Seit 1989 bestand für einen betreuungsbedürftigen Mann eine Pflegschaft. Als Pfleger wurde ein RechtsanwaltDie Mutter des Betreuten beantragte, an Stelle des Rechtsanwalts als Betreuerin eingesetzt zu werden. Damit war ihr Sohn nicht einverstanden. Das Vormundschaftsgericht folgte dem Willen des Betreueten und lehnte den Antrag ab.
Hiergegen legte die Mutter Rechtsmittel
Beschluß des BayObLG vom 10.10.1995
3 ZBR 205/95
NJW-RR 1996, 174
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