Ärztliches Attest bei psychischer Erkrankung
Auch bei einer psychischen Erkrankung kann der Arbeitnehmer einen ausreichenden Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit durch Vorlage eines ärztliches Attest führen, obwohl die Diagnose des Arztes im Wesentlichen nicht auf objektiven Befunden, sondern auf subjektiven Angaben des Patienten beruht. Dem Arbeitnehmer steht in solchen Fällen häufig kein anderes Beweismittel zur Verfügung. Das GerichtUrteil des LAG Sachsen-Anhalt vom 08.09.1998
8 Sa 676/97
Der Betrieb 1999, 1561
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