Haftung des Schädigers auch für Unfallneurose
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm haftet bei einem UnfallEine Ausnahme besteht dann, wenn das Unfallopfer nur einen Bagatellschaden erlitten oder wenn die Unfallneurose beim Geschädigten als sogenannte Begehrensneurose anzusehen ist. Es handelt sich um einen Bagatellschaden, wenn der Geschädigte durch den Unfall
Oberlandesgericht Hamm (v. 01.10.1996); Az.: 27 U 25/95
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