Diabetes mellitus Typ I erfüllt Voraussetzungen für Pflegestufe I
Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Münster kann eine Person, die an Diabetes mellitus Typ I leidet, einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Das GerichtDas Spritzen von Insulin und das regelmäßige Blutzuckermessen sind nicht als sogenannte Maßnahmen der Behandlungspflege von der Pflegeversicherung ausgeschlossen. Die Durchführung erfordert keine besondere Fachkunde.
Urteil Sozialgericht Münster vom 17.06.1997 - AZ: S 16 (17,13) P 154/96
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