Keine Ausgleichspflicht bei Investitionen in das Haus der Schwiegereltern
Ein Ehepaar wohnte im Haus der Eltern des Ehemanns. In der Zeit von 1982 bis 1987 investierten beide Ehepartner ganz erhebliche Geldbeträge in das Anwesen. Unter anderem wurde eine neue Heizungsanlage eingebaut. 1997 kam es nach dem Scheitern der EheDas Oberlandesgericht Hamm wies die Klage jedoch ab. Ausschlaggebend war, dass zwischen der Ehefrau und Ihren Schwiegereltern keinerlei Vereinbarung über eine entsprechende Ausgleichspflicht bei einer Trennung getroffen wurde. Angesichts der langen Wohndauer des Ehepaars im Haus der Schwiegereltern sah es das Gericht
Beschluss des OLG Hamm vom 09.10.2001, Az.: 7 UF 213/01
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