Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen
Finanzämter und Finanzgerichte stellen strenge Anforderungen an die Anerkennung steuermindernder Verträge zwischen nahen Angehörigen. Der Bundesfinanzhof musste sich mit der Frage befassen, ob ein Pachtvertrag zwischen nahen Angehörigen anzuerkennen ist, wenn dieser (zunächst) formunwirksam geschlossen wurde.Ein zunächst formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen ist ausnahmsweise dann von vornherein steuerlich anzuerkennen, wenn aus den besonderen übrigen Umständen des konkreten Einzelfalls kein Zweifel an dem ernsthaften Bindungswillen der Angehörigen besteht. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn den Angehörigen auf Grund der bestehenden Rechtslage nicht anzulasten ist, dass sie die Formvorschriften zunächst nicht beachtet haben, und wenn sie unmittelbar nach dem Auftauchen der Zweifel alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages herbeizuführen.
Urteil des BFH vom 13.07.1999
8 R 29/97
Betriebs-Berater 2000, 1869
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