Entgelt für Pflege von Angehörigen nicht steuerpflichtig

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind Beträge, die ein Steuerpflichtiger für die Pflege eines Angehörigen aus dessen Vermögen mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erhält, nicht steuerpflichtig, da es an einem Leistungsaustausch fehlt. Hat ein Steuerpflichtiger einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinem Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, vollziehen sich diese Pflegeleistungen und die empfangenen Zahlungen in aller Regel im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft.

Bundesfinanzhof; vom 14.9.1999; Az.: IX R 88/95

 

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