Anonyme Beerdigung unter Ausschluß des Kinder
Zwischen dem Ehemann und den ehelichen Kindern seiner verstorbenen Frau kam es zu erheblichen Streitigkeiten. Der Witwer drohte daraufhin an, die Verstorbene anonym bestatten zu lassen und den Kindern keine Auskunft über den Termin und den Ort der Beisetzung zu erteilen.Auf Antrag der Kinder
Da Anhaltspunkte dafür, daß die Verstorbene eine anonyme Bestattung unter Ausschluß der Kinder
Urteil des AG Frankfurt am Main vom 19.06.1997
32 C 1486/97
FamRZ 1997, 1505
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- Anonyme Beerdigung
Ich denke es gibt für Kinder nichts Schlimmeres als einen Elternteil zu verlieren. Wenn ein Elternteil aus welchen Gründen auch immer, das Beisein verhindert, ist das echt nicht fair.
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit nachträglich festzustellen...
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