Schmerzensgeld bei sexuellem Missbrauch

Das Oberlandesgericht Hamm hält bei dem sexuellen Missbrauch eines 11- bis 13-jährigen Mädchens durch ihren Onkel in sieben Fällen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 DM für angemessen.

Urteil des OLG Hamm vom 10.04.2000
13 U 194/99

OLG Report Hamm 2000, 340

 

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