Quittung über Geldtransaktionen in der Familie zu Beweiszwecken in Erbstreitigkeiten hilfreich
Eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe gibt Anlass, auch innerhalb der Familie vorgenommene Geldtransaktionen zumindest bei größeren Beträgen grundsätzlich quittieren zu lassen. Der Fall: Ein Mann hob im Auftrag seiner schwerkranken Mutter kurz vor deren Tod ca. 26.000 DM von ihrem Konto ab. Nach dem Tod der Mutter zweifelte die Tochter und Erbin an der Behauptung ihres Bruders, er habe der Verstorbenen das Geld am Krankenbett ausgehändigt und könne über die weitere Verwendung keine Angaben machen.Auch das Gericht
Urteil des LG Itzehoe
4 S 37/98
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