Namenserteilung bei nicht ehelichem Kind

Ist dem Vater eines nicht ehelichen Kindes das alleinige Sorgerecht übertragen worden, ist er auch berechtigt, dem Kind seinen Namen zu geben.

Beschluss des LG Bremen vom 04.08.1999
2 T 440/99b

NJW-RR 2000, 669

 

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