Lebenspartnerschaft: Unterhalt trotz kurzer Partnerschaftsdauer

Wie bei einer Ehe kann auch der Unterhaltsanspruch im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Billigkeitsgründen (z. B. wegen kurzer Dauer der Beziehung) entfallen. Das Oberlandesgericht Bremen sah den Trennungsunterhaltsanspruch eines Lebenspartners nicht deshalb als ausgeschlossen an, weil sich das gleichgeschlechtliche Paar bereits drei Monate nach der Eintragung wieder getrennt hat.

Beschluss des OLG Bremen vom 10.01.2003

 

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