Kreditverpflichtungen aus nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft kann vom anderen die Befreiung von gemeinsam aufgenommenen Darlehensverpflichtungen verlangen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der KreditBeschluß des OLG Saarbrücken vom 04.03.1997
9 W 66/97
ZAP EN-Nr. 908/97
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