Gleichstellung nichtehelicher Kinder
Das Erbrechtsgleichstellungsgesetz, das zum 01.04.1998 in Kraft trat, regelt, dass ein nach dem 01.07.1949 geborenes nichteheliches Kind im Rahmen der gesetzlichen ErbfolgeDies bedeutet für die Erbschaftssteuer, dass die nach dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder
Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 27.02.1998; VI 310 a-S 3802-020
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