Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder

Nach dem Kindschaftsreformgesetz stellt nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht von Eltern ehelicher Kinder den Regelfall dar. Anders ist die Regelung bei nichtehelich geborenen Kindern: Das Kindschaftsreformgesetz hat die gemeinsame elterliche Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern weder zur gesetzlichen Regel erklärt noch kann das Sorgerecht, sofern und solange es der Mutter nicht entzogen ist, gegen deren Willen vom Vater erzwungen werden.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.12.1998
4 WF 189/98

FamRZ 1999, 673

 

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