Gemeinsames Haus bei Trennung von nicht verheirateten Paaren
Wer nicht verheiratet ist und ein gemeinsames Haus baut, sollte sich grundsätzlich mit einem zusätzlichen Vertrag absichern, der regelt, was im Falle einer Trennung geschieht. "br />Der Fall: Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, daß ein Mann aus dem Eigenheim ausziehen muß, obwohl er im Grundbuch ein lebenslängliches Mitnutzungsrecht eingetragen hatte. Zudem mußte er zustimmen, daß der Eintrag im Grundbuch gelöscht wird. Im Gegenzug muß die Frau, die das Haus hauptsächlich finanziert hatte, ihren ehemaligen Lebensgefährten auszahlen. Da der Lebensgefährte jedoch jahrelang umsonst in dem Haus gelebt hatte, Die Frau war dazu ursprünglich nicht bereit gewesen, da der Lebensgefährte jahrelang umsonst in dem Haus gelebt hatte. Der Mann wiederum hatte gefordert, ihm für seinen Anteil Zinsen
Az. 19 U 98/98 - rechtskräftig
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