Erziehungsgeld für nichtehelichen Vater
Der leibliche Vater eines Kindes beantragte für die Zeit von der Geburt an fünf Monate lang Erziehungsgeld. Die Mutter des Kindes war zu diesem Zeitpunkt noch verheiratet. Die Nichtehelichkeit des Kindes wurde erst knapp zwei Jahre später festgestellt. Die Gewährung des Erziehungsgeldes wurde abgelehnt.Nach dem Gesetz
Da jedoch die Gewährung von Erziehungsgeld
Urteil des BSG vom 15.10.1996
14 Reg 13/95
MDR 1997, 581
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