Erstattung für Leistungen bei Wohnungsausbau für Lebensgefährtin

Der Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, der in die im Haus des Vaters seiner Lebensgefährtin befindliche Wohnung eingezogen ist, hat für seine Arbeitsleistungen beim Ausbau der Wohnung, für die seiner Partnerin ein Wohnrecht zusteht, nach Beendigung der Lebensgemeinschaft unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Erstattungsanspruch gegen deren Vater.
Hinweis: Werden im Rahmen einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft erhebliche Arbeits- oder Finanzleistungen erbracht, sollte grundsätzlich eine eindeutige vertragliche Regelung über Ausgleichsansprüche bei Beendigung der Partnerschaft getroffen werden.

Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2001; Az.: 29 U 54/00

 

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