Rückgabe einer Zuwendung unter nicht ehelichen Lebenspartnern
Ein Mann hatte seine Erbteile seiner langjährigen Lebensgefährtin unentgeltlich übertragen. Als „Rechtsgrund” der Überlassung war im Vertrag ausdrücklich genannt: „Die Überlassung erfolgt schenkweise aufgrund der nunmehr seit acht Jahren bestehenden Lebensgemeinschaft zwischen
Überlasser und Übernehmerin und deren anzunehmendem Fortbestand beziehungsweise anschließender Eheschließung“. Kurz danach ging die Beziehung in die Brüche. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte zu entscheiden, ob die Frau zur Rückübertragung der Erbteile verpflichtet war.
Der vom Gericht
bejahte Rückgabeanspruch wurde damit begründet, dass es sich nicht um eine Schenkung
im Rechtssinne handelte, sondern um eine so genannte unbenannte Zuwendung. Im Unterschied zu Schenkungen können derartige Zuwendungen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ohne weiteres nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage rück abgewickelt werden, wenn die Lebensgemeinschaft als Geschäftsgrundlage nicht mehr besteht. Dies gilt nicht nur für Zuwendungen innerhalb einer Ehe, sondern auch für Zuwendungen innerhalb einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft.
Beschluss des OLG Naumburg vom 14.02.2006
8 W 4/06
OLGR Naumburg 2006, 716
NJW 2006, 2418
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwalt Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwälte Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
