Säuglingserstausstattung auch für nichteheliches Kind

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch nichteheliche Kinder ergänzend zu einem laufenden Unterhalt von ihrem Vater Ersatz der Kosten für die Erstausstattung verlangen können. Die gesetzliche Regelung verstößt insoweit gegen das Grundrecht aus Artikel 6 Abs. 5 Grundgesetz (Gleichstellung von nichtehelichen Kindern). Die Verfassungsnorm verpflichtet, nichtehelichen Kindern die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung zu schaffen wie ehelichen Kindern.

Beschluss des BVerfG
1 BvR 1988/95
Pressemitteilung des BVerfG vom 01.06.1999

MDR Heft 13/1999, Seite R 15

 

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