Lebensversicherung als Nachlassbestandteil
Eine Lebensversicherung steht beim Tod des Versicherten dem Bezugsberechtigten zu. Die ausbezahlte Versicherungssumme gehört nicht zum Nachlass des Verstorbenen.Tritt jedoch der Versicherungsnehmer zu Lebzeiten seine Ansprüche aus der Lebensversicherung als Sicherheit z.B. an seine Bank für einen Kredit
Urteil des BGH vom 08.05.1996
VI 4 ZR 112/95
MDR 1996, 818
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