Irrtümliche Erbschaftsausschlagung durch testamentarischen Erben kann unter gewissen Umständen anfechtbar sein
Eine Frau hatte ihre Enkelin zur alleinigen Vorerbin eingesetzt, sie jedoch durch einige Auflagen in der Verfügungsbefugnis beschränkt. Auf Anraten eines Notars schlug die Enkelin die Erbschaft aus, in der Annahme, als nächste Angehörige der Verstorbenen durch die Ausschlagung gesetzliche Erbin ohne jegliche Auflagen zu werden. In dem TestamentDas Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im Gegensatz zur Vorinstanz fest, dass ein testamentarischer Erbe, der die Erbschaft in der Annahme ausschlägt, daß dadurch die im Testament
Die Vorinstanz hat nun die Einzelheiten zu prüfen, wie es zu der Ausschlagung kam. Insbesondere ist der Notar als Zeuge zu vernehmen, dem der offensichtliche Beratungsfehler unterlaufen war.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17.09.1997
3 Wx 287/97
FamRZ 1998, 387
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