Fortbestand eines Testaments nach Auflösung einer nicht ehelichen Beziehung
Nach § 2077 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung (z. B. Testament), durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die EheWährend die Ehe
Auch eine Anfechtung
Beschluss des OLG Celle vom 23.06.2003
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