Erstattungsanspruch der Prozesskosten des Testamentsvollstreckers gegen Miterben bei verlorenem Prozess
Macht der Testamentsvollstrecker eines Miterben eine Nachlassforderung gegenüber einem anderen Miterben ohne Erfolg gerichtlich geltend und werden dem klagenden Miterben deshalb die Prozesskosten auferlegt, kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich deren Erstattung von den Miterben verlangen. Der Erstattungsanspruch besteht auch gegenüber dem Miterben, gegen den die Klage gerichtet war. Ein Erstattungsanspruch würde nur dann ausscheiden, wenn die Erhebung der Klage zum maßgebenden Zeitpunkt objektiv dem Willen oder dem Interesse der Erbengemeinschaft insgesamt zuwidergelaufen wäre. Urteil des BGH vom 25.06.2003IV ZR 285/02
MDR 2003, 1116
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