Anfechtung des Vertrages bei Treulosigkeit des Sohnes
Die Eltern schlossen mit einem ihrer Söhne einen ErbvertragDas Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte, dass die Weigerung des Sohnes, die erbvertraglich vereinbarten Versorgungsleistungen zu erbringen, ein Grund zur Anfechtung
Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.01.1997
13 U 9/95
NJW-RR 1997, 708
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