Bei Hausrenovierung können sämtliche Kosten auf einen Schlag abgesetzt werden
Investiert ein Käufer einer Immobilie in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb mehr als 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten, darf er die Modernisierungskosten nur über 50 Jahre verteilt abschreiben. Eine günstigere Regelung gilt bei ererbten oder geschenkten Häusern. Modernisiert der Erbe oder Beschenkte die Immobilie, darf er sämtliche Kosten auf einen Schlag absetzen.Beispielsweise durch Schenkungen an die Kinder
Urteil des BFH vom 28.04.1998; IX R 66/95
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- Hausrenovierung bei Erbschaft
Kann mir vielleicht jemand sagen in welches Steuerformular ich die Renovierungskosten nach
Erbschaft eintragen kann. Ich habe nichts gefunden. Danke.
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