Erbfolge bei gleichzeitigem Unfalltod
Ein Vater verunglückte zusammen mit seinen beiden Kindern bei einem schweren Verkehrsunfall. Alle drei verstarben noch am Unfallort, bevor jemand zur Unfallstelle kam.Die Schwester des Verstorbenen machte ihren Erbanteil geltend. Die Ehefrau meinte, sie sei Alleinerbin geworden.
Dieser Fall zeigt, daß es im Erbrecht
Die Frau und Schwester des Verstorbenen wurden daher Miterben.
Beschluß des OLG Hamm vom 12.06.1995
15 W 120/95
FamRZ 1995, 1606
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