Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: "Plötzlicher Tod" gilt auch für Versterben auf gewöhnliche Weise nacheinander im Abstand von mehreren Jahren

Haben Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament für den Fall ihres "plötzlichen Todes" ihre Kinder als Alleinerben eingesetzt, so ist die Formulierung des Testaments dahingehend auszulegen, dass die Erbeinsetzungen auch für den Fall gelten sollen, dass die Eheleute nacheinander im Abstand von mehreren Jahren auf gewöhnliche Weise versterben. Die Kindern werden danach erst nach dem letztversterbenden Ehegatten Erben.

Beschluss des BayObLG vom 14.04.2000
1 Z BR 36/00

FamRZ 2000, 1188

 

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