Anspruch auf Genehmigung bei Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils

Der Mitgesellschafter einer GmbH, der durch einen rechtskräftigen Titel verpflichtet ist, seinen GmbH-Anteil an einen Angehörigen (hier Tochter) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen, kann von den Mitgesellschaftern die Genehmigung der Anteilsübertragung verlangen. Dies ergibt sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, der Abtretung des Geschäftsanteils an den bedachten Abkömmling des Mitgesellschafters zuzustimmen, wenn nach der Satzung die Tochter als Erbin ohnehin Mitgesellschafterin werden würde.

Urteil des OLG Hamm vom 06.04.2000; Az.: 27 U 78/99

 

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