Anfechtungsrecht jedes Miterben einer Erbengemeinschaft bei Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung
Gehört eine Eigentumswohnung einer Erbengemeinschaft, so ist jeder Miterbe allein berechtigt, einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung anzufechten.Beschluss des BayObLG vom 20.05.1998
2Z BR 25/98
RdW 1999, 509
NJW-RR 1999, 805
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