Anfechtung eines in der DDR errichteten Testaments richtet sich nach den Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches

Die Anfechtung eines in der DDR vor dem Beitritt errichteten Testaments wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten richtet sich nach den Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und nicht nach "altem DDR-Recht".

Beschluß des OLG Brandenburg vom 27.05.1997
10 Wx 31/96

FamRZ 1998, 59

 

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