Klaus-Hermann Ganzhorn
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Rechtsanwalt Ganzhorn ist als Anwalt seit 1995 tätig, die Zulassung zum Oberlandesgericht Stuttgart erfolgte 1999. Herr Rechtsanwalt Ganzhorn ist Fachanwalt für Sozialrecht.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen im Sozialversicherungsrecht (Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation, Pflegeversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht und Arbeitslosenrecht). Hierbei werden nicht nur Privatpersonen bei den vielfältigen Problemen in diesem Gebiet (Rentenbescheiden, Pflegestufe, Anerkennung von Schwerbehinderungen, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), sondern auch Unternehmen und Selbständige z.B. bei Problemen der Versicherungspflicht von freien Mitarbeitern, im Beitragsrecht, Veranlagungs- und Gebührenbescheiden von Berufsgenossenschaften beraten.
Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Beratung und Vertretung von unterhaltspflichtigen Kindern und Eltern, die vom Sozialamt auf Unterhalt in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus berät er Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer bei ablehnenden Entscheidungen von Leistungsträgern (wie z.B. von Sozialhilfe bei einer Heimunterbringung). Dazu gehört auch die rechtliche Gestaltung der Themen Altersvorsorge, Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Testamenten. Herr Rechtsanwalt Ganzhorn hat selbst gesetzliche Betreuungen geführt und ist daher mit den auftretenden Problemen bestens vertraut. Dies umfasst auch die Unterstützung von Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Betreuern und Generalbevollmächtigten.
Aufgrund der engen Verknüpfung von Arbeitslosenrecht und Arbeitsrecht ergibt sich der weitere Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Ganzhorn. Eine optimale Beratung und Vertretung in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit kann nur vor dem Hintergrund einer sicheren Kenntnis des Sozialversicherungsrechts und Einbeziehung neuester gesetzlicher Entwicklungen (Hartz III und IV) effektiv sein. Dies gilt insbesondere auch für Fragen der betrieben Altersvorsorge.
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Klaus-Hermann Ganzhorn
- Schickhardtstr. 22
70199 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
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- Telefax
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- Homepage
- http://www.ragawe.de
Spezialitäten
Herr Rechtsanwalt Ganzhorn hält regelmäßig öffentliche Vorträge zu den oben genannten Themenkreisen und ist bekannt durch den Rundfunk.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


