Kosten für Nachhilfe und Klassenfahrten gelten als Sonderbedarf
Eine Frau verlangte von ihrem geschiedenen Mann, daß er für das gemeinsame Kind zusätzlich zu seinen Unterhaltszahlungen auch noch die Kosten für den Nachhilfeunterricht und die Klassenfahrt des Kindes übernehmen solle. Das OLG Köln entschied, dass Nachhilfestunden, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum nötig sind, und Klassenfahrten als Sonderbedarf des Kindes anzusehen sind. "br />Der Vater muß außer dem monatlichen Unterhalt auch noch diese Kosten tragen. Dies sei ihm zuzumuten, da er es sich aufgrund seiner stabilen Vermögenssituation leisten kann, diese zusätzlichen Zahlungen zu übernehmen, ohne daß dadurch die Sicherung seines eigenen Lebensbedarfs gefährdet wird. "br/>
Oberlandesgericht Köln; Az.: 14 WF 157/98
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
