Kindesunterhalt: Kosten eines Schüleraustauschs

Ein Elternteil, der den laufenden Barunterhalt für sein minderjähriges Kind bezahlt, ist darüber hinaus nicht verpflichtet, die Kosten eines sechsmonatigen Schüleraustausches im Ausland zu tragen. Derartige Kosten sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg nicht notwendig. "br/>
Urteil des OLG Naumburg vom 03.04.1999,3 UF 98/98,FamRZ 2000, 444

 

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