Kindesunterhalt: Auskunftsanspruch auch bei nicht ehelichem Kind

Auch die Mutter eines nicht ehelichen Kindes hat gegenüber dem Vater des gemeinsamen Kindes zur Geltendmachung des Kindesunterhalts einen Auskunftsanspruch über dessen Einkünfte und Vermögen.

Urteil des OLG Nürnberg vom 10.04.2003

 

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