Kauf eines Adelstitels mittels Adoption
Auch ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder die Entstehung eines solchen Verhältnisses zu erwarten ist.Dient die Adoption
Urteil des BGH vom 10.10.1996
III ZR 205/95
NJW 1997, 47
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Kommentare zu diesem Beitrag
1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden- Adelstitel Adoption
Hallo
Ich möchte den Ablauf einer Adoption (gesetzlich) als volljährige Person von einer anderen Person adoptiert wirst und in folge das legal deren Namen der anderen Person ofiziell weiterführen bzw. tragen kann....
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