Großeltern eines nicht ehelichen Kindes haften nicht für Unterhalt der Mutter
Ist eine Inanspruchnahme des Vaters eines nicht ehelichen Kindes mangels Leistungsfähigkeit nicht möglich, so kann die Kindesmutter nicht stattdessen die Eltern des Vaters auf Unterhalt in Anspruch nehmen, da zwischen den Parteien kein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Die Mutter kann allenfalls Unterhaltsansprüche gegen ihre eigenen Eltern geltend machen.Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.01.2001; Az.: 7 WF 136/01
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