Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung

Kommt es zum Beispiel in einer erbrechtlichen Auseinandersetzung auf die Frage an, ob eine Person Abkömmling des Erblassers ist, ist das Gericht berechtigt, im Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Exhumierung des Verstorbenen zur Entnahme von Gewebeproben zwecks Erstellung eines DNA-Gutachtens anzuordnen. "br />

Beschluss des OLG München vom 19.01.2000; Az.: 26 U F 1453/99

 

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