Auswirkung einer Sonderabschreibung auf Unterhalt
Im Falle einer von einem Unterhaltspflichtigen steuerrechtlich korrekt vorgenommenen Sonderabschreibung ist das betreffende Wirtschaftsgut im Jahre der Anschaffung und in der Folgezeit auch im Rahmen der Ermittlung der Höhe der geschuldeten Unterhaltsrente linear abzuschreiben. Die zur gleichmäßigen Abschreibung von der Finanzverwaltung herausgegebenen AfA-Tabellen geben - so der Bundesgerichtshof - in der Regel auch den tatsächlichen Wertverlust des Wirtschaftsguts wieder. "br />Urteil des BGH vom 19.02.2003 "br />XlI ZR 19/01
ZAP EN-Nr. 544/2003
Urteil des BGH vom 12.11.2003
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