Durchgestrichenes Testament

Sind Text und Unterschrift eines handschriftlich erstellten Testaments durchgestrichen, ist die gesamte Verfügung als widerrufen anzusehen. Der Inhalt des Schriftstücks kann allerdings zur Auslegung eines neuen, unvollständig gebliebenen Testaments herangezogen werden, wenn dieses

vom Erblasser zusammen mit dem widerrufenen Testament in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt wurde.

Beschluss des BayObLG vom 01.12.2004
1Z BR 93/04
NJW Heft 10/2005, Seite X

 

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