Übertragung eines Nachlassgrundstücks auf Miterben

Miterben können durch einen formfreien Vertrag vereinbaren, dass ein Miterbe seine Rechte an dem Erbe mit der Folge aufgibt, dass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes "anwächst". Im Wege einer solchen unter Juristen so genannten Abschichtung kann auch die Übertragung von Erbschaftsanteilen vereinbart werden. Einer - bei Grundstücksgeschäften ansonsten erforderlichen - notariellen Beurkundung bedarf es hierzu nicht.

Beschluss des LG Köln vom 07.05.2003
11 T 63/03
NJW 2003, 2993

Beschluss des LG Köln vom 07.05.2003

 

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