Auslegung bei unvollständiger Erbeinsetzung
Ein Erblasser verfügte in dem von ihm hinterlassenen Testament, dass insgesamt sechs Personen einzelne Gegenstände (Sparbuch, Eigentumswohnung, Haus etc.) erhalten sollten. Die Personen bezeichnete er jeweils als "Erben". Die vom Erblasser aufgeführten Gegenstände und Vermögenswerte machten jedoch nicht den gesamten Nachlass aus. Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte nunmehr zu entscheiden, wem der Rest des Vermögens zufällt.Zunächst wies das Gericht
Beschluss des BayObLG vom 14.12.2000; Az.: 1 Z BR 95/00
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